Mittwoch, 27. Februar 2013

Die Unterrichtseinheit «Erklärvideo» wird getestet

Im Auftrag der Schulinformatik der PHBern haben Nando Stöcklin und Iris Gfeller eine Unterrichtseinheit entwickelt. Mit einem Video soll von den Schülerinnen und Schülern das Urheberrecht und das Persönlichkeitsrecht erklärt werden. Die sechs Lektionen werden probeweise an einer 8. Klasse durchgeführt.
Jugendliche des Pestalozzischulhauses Burgdorf erstellen am 31. Januar, 20. und 27. Februar 2013 Erklärvideos.












Ein hochaktuelles Thema, das auf grosses Interesse stösst

In Newszeitungen erscheinen täglich Beiträge, die das Urheber- und das Persönlichkeitsrecht betreffen.

Was geht das die Jugendlichen an? 

Über 97% der 14-19 Jährigen benutzen das Internet mehrmals pro Woche.

Das Interesse der Schülerinnen und Schüler ist gross, die korrekte Nutzung digitaler Inhalte kennenzulernen.




Ziele

  1. Die Jugendlichen sollen für den Gebrauch von fremdem Material bei Veröffentlichungen sensibilisiert werden.
  2. Sie sollen Bedingungen kennen, die bei der Veröffentlichung berücksichtigt werden müssen.
  3. Sie sollen ein einfaches Video erstellen.

Vorgehen

Wie und wann geschehen Verletzungen des Urheber- und Persönlichkeitsrechts?
Im Gespräch und anhand von heiklen Videos machen wir die Schülerinnen und Schüler auf den möglichen Rechtsverstoss bei der Veröffentlichung im Internet aufmerksam.

Die Schülerinnen und Schüler beurteilen, ob das Urheber- und das Persönlichkeitsrecht an den Youtube Beispielvideos eingehalten wurde.






 

Die Anlayse












Das Fazit


Ausschnitt aus der Grafik zu Bedingungen, die bei der Veröffentlichung berücksichtigt werden müssen.


 

Der Auftrag für die Schülerinnen und Schüler

 Erstellt ein Erklärvideo
  • Eine Information in eigenen Worten erklären, mit Bild.
  • Die Darstellungsweise ist frei.
Beispielauftrag #5 von  9 möglichen Aufträgen.

Zuerst wird zu den Fragestellungen in den Aufträgen recherchiert.





Danach erfolgt eine detaillierte Planung.







Reflexion

Nach der Aufnahme, dem Schnitt und der Vertonung schauen wir uns die fertigen Videos an und diskutieren über das Resultat und das Vorgehen.





Trotz der knappen Zeit, die den Schülerinnen und Schülern für das Verstehen des Urheber- und Persönlichkeitsrechts, für die Recherche zu ihrem Auftrag und für die Produktion zur Verfügung standen, sind die Resultate ansehnlich.


Die Schülerinnen und Schüler wurden für das Recht und ihr Verhalten im Internet sensibilisiert, obwohl die Inhalte im Video zum Teil falsch wiedergegeben wurden. Dies konnte bei der Reflexion geklärt werden. So bleibt den Schülerinnen und Schülern das Verständnis nachhaltiger und sie kennen nun den Weg, sich mit der Verwendung von digitalem Material richtig zu verhalten.

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