Mittwoch, 20. März 2013

Workshop «Erklärvideo» für ICT Verantwortliche in Thun

Wenn mit Schülerinnen und Schülern Videos erstellt werden, ist es heute üblich, sie auch auf dem Internet zu publizieren.
In diesem Kurs lernen die ICT-Verantwortlichen, auf was bei der Veröffentlichung geachtet werden muss. Inhalte sind:
  • Urheber- und Persönlichkeitsrecht
  • Recht am eigenen Bild
  • Musik in Videos
In einem exemplarisch erstellten Unterrichtsbeispiel werden Problemzonen entdeckt, diskutiert und mögliche Lösungsvorschläge aufgezeigt.

Die Unterrichtseinheit «Erklärvideo» entstand im Auftrag der PHBern.

Im Rahmen einer Weiterbildung der ICT Verantwortlichen in Thun wurde in der Schulinformatik PHBern zunächst eine Unterrichtseinheit entwickelt und an einer Klasse erprobt.

Als Einstieg zeigen wir ein Video, das Eindrücke aus dem Unterricht, das Vorgehen und die Arbeit der Schülerinnen und Schüler zeigt.





Im Dokumentationsvideo nennen wir die Gründe, weshalb wir zum Thema Urheber- und Persönlichkeitsrecht eine Unterrichtseinheit entwickelt haben.

Wir erklären die Begriffe.









Am Beispiel von Politikern erklären wir, dass prominente Personen in der Ausführung ihres Amtes fotografiert und die Bilder veröffentlicht werden dürfen, ohne dass dafür ihre Erlaubnis eingeholt werden muss.




Anhand von Youtube Videobeispielen diskutieren wir, was erlaubt ist und was nicht.







Es liegt nahe, das Urheberrecht und das Persönlichkeitsrecht gerade in einem Video zu erklären. Bei der Produktion kommen wir mit dem Gesetz in Berührung.






Auch die ICT Verantwortlichen hatten einen Auftrag: Sie mussten ein Thema aus dem «Urheber- und Persönlichkeitsrecht» in 100 Sekunden erklären.


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